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Möglichkeit zur Preisrevision bei öffentlichen Arbeiten
02.09.2021
gazzetta-ufficiale

Eine Bestimmung, die dem Preisanstieg bei Baumaterialien entgegenwirken soll, wurde in das sogenannte „Decreto Sostengi-bis“ aufgenommen.

Die neue Regelung sieht den Erlass einer Durchführungsverordnung durch das Infrastrukturenministerium (MIMS) vor, das die Aufgabe hat, bis zum 31. Oktober 2021 die prozentualen Veränderungen der Einzelpreise der wichtigsten Baustoffe nach oben oder unten zu ermitteln, die in der ersten Hälfte des Jahres 2021 mehr als 8 Prozent betragen.

Für die Baustoffe, bei denen diese prozentualen Veränderungen auftreten, wird eine Entschädigung gezahlt. Die Verrechnung wird ermittelt, indem auf die Mengen der einzelnen Materialien, die für die vom Bauleiter im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 durchgeführten und abgerechneten Arbeiten verwendet wurden, die im MIMS-Dekret festgestellten Preissteigerungen bezogen auf das Datum des Angebots angewandt werden, wobei diese Preissteigerungen bei ausschließlicher Bezugnahme auf das Jahr 2021 8 % und bei Bezugnahme auf mehrere Jahre insgesamt 10 % übersteigen dürfen.

Bei Abweichungen muss der Auftragnehmer bei Strafe des Verfalls den Antrag auf Entschädigung innerhalb von fünfzehn Tagen nach Veröffentlichung des MIMS-Beschlusses im Amtsblatt beim Auftraggeber einreichen.

Bauservice wird seine Kunden über die Veröffentlichug im Amtsblatt informieren, damit rechtzeitig reagiert werden kann.

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