deutsch . italiano
Bauservice
Informationsdienst für öffentliche und private Aufträge.
FernwartungFernwartung
+39 0472 208308
info@bauservice.it
Kundenbereich
facebook
esnasoa
Der kürzeste Weg zum Informationsvorsprung.
Aktuell. Personalisiert. Online.
Über uns Links Dienste News Konfigurator Kontakt
Demozugang Mit dem Demo- Zugang können Sie unsere Dienste ausprobieren.
(Archivdaten)
Jetzt testen

News

 
 
zurück zur Übersicht
Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren bei öffentlichen Ausschreibungen in Südtirol
20.04.2020

Der Südtiroler Landtag hat am 16. April 2020 die notwendige Maßnahmen und Grundlagen geschaffen, um die öffentlichen Ausschreibungen zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Erhöhung der Schwelle für die Verhandlungsverfahren von 2.000.000 bis zur EU-Schwelle von Euro 5.350.000 Weiters wird auf nicht unbedingt Notwendige Verpflichtungen vonseiten der Anbieter verzichtet um die Verfahren zu beschleunigen. Zudem werden auch Begünstigungen für die Vertragsnehmer in Form von Preisvorschüsse für Materialien und Lieferungen vorgesehen.

Nachfolgend wird kurz auf die wichtigsten Neuerungen der relevanten Artikel des Landegesetzes 3/2020 eingegangen.

Art. 13 - Wirtschaftliche günstigstes Angebot: Möglichkeit Festlegung Qualitätskriterien für Vergabe Unteraufträge an heimische KMU

Art. 14 - Direktauftrag für freiberufliche technische Leistungen bis 150.000 mit vorherige Konsultation von 3 Freiberuflern

Art. 15 - Verhandlungsverfahren laut Art. 25 (LG16/2015) auch aufgrund Gesundheitsnotstand Covid-19 möglich

Art. 16 - Verhandlungsverfahren bei Bauaufträgen von 2. Mio. bis 5,35 Mio mit Einladung von 12 Firmen möglich

Art. 17 - Keine prov. Kaution mehr

Art. 18 – 1. Abs. - Übergabe Auftrag im Dringlichkeitswege ist möglich.

Art. 18 – 2. Abs. - Bauaufträge: Vorauszahlung bis zu 60 % des Wertes der bereits auf der Baustelle lagernden Materialien

Art. 18 – 3. Abs. - Lieferungen: Vorauszahlung bis zu 80 % der gelieferten Güter.

Art. 19 - Preisvorauszahlung von 40 % möglich

Art. 21 - Telematische Vergabe erfolgt nicht mehr in öffentlicher Sitzung

Im Art. 23 wird festgelegt, dass diese Bestimmungen bis zum 15. April 2022 wirksam und gültig bleiben. Es handelt sich um Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, um in der außerordentlichen Notsituation Covid-19, gegenzusteuern.

 

Downloads:
Rundschreiben 2/2020 [PDF 140 KB]
Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen [PDF 3483 KB]

Holen Sie sich kostenlose Beratung Der kürzeste Weg zum Informationsvorsprung
Bauservice passt sich an Ihre Bedürfnisse an. Individuell angepasste
Informationspakete nach  Diensten, Zonen, Tätigkeiten, Soa, Zeitraum,
Detailgrad, Online, E-Mail, Fax, Post.

Nutzen Sie unseren Assistenten, E-Mail, Telefon oder Fax.
Dieses Dokument ist für den internen Gebrauch bestimmt und darf nicht weitergegeben werden.
Kontakt Bauservice Julius-Durst-Str. 70I- 39042 BrixenTel. +39 0472 208308info@bauservice.it zum Formular
Newsletter Bleiben Sie immer informiert! anmelden
Andere über uns...
„Fachgerechte und verlässliche Arbeitsweise stellt Grundprinzipien unserer Firmenphilosophie dar. Dazu gehört auch Fachwissen im öffentlichen Auftragswesen. Dieses Know-How holen wir uns bei Bauservice. Über 25 Jahr, nicht nur Infos über die anstehenden Arbeiten sondern schnell, kompetente und zuverlässige rechtliche Auskünfte.“
tschager-bau[4] Bernd Tschager, Tschager Bau GmbH
Impressum Fernwartung Sitemap Cookie-Richtlinie Privacy Webdesign Agentur