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Öffentliche Ausschreibungen in Südtirol: Schnellere, einfachere Verfahren
05.07.2019
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Der Südtiroler Landtag hat den Gesetzentwurf „Vereinfachungen in der öffentlichen Auftragsvergabe" verabschiedet, mit dem Südtirols Vergabegesetz geändert. Damit werden Abläufe verbessert und Verfahren vereinfacht. "Mit diesem neuen Gesetz verringern wir eine Menge an Bürokratie und schaffen für die öffentlichen Verwaltungen die Voraussetzung, schneller und flexibler zu reagieren, vor allem aber auch zu agieren", betonte der Landeshauptmann nach der Verabschiedung im Landtag.

Aufgrund der genehmigten Bestimmungen können Bau- und Dienstleistungsaufträge, aber auch Lieferungen unter 40.000 Euro direkt vergeben werden. Was Bauaufträge aber auch Lieferungen und Dienstleistungen betrifft, so können künftig Aufträge im Wert von 40.000 bis 150.000 Euro nach Konsultierung von drei Wirtschaftsteilnehmenden ebenfalls direkt zugeschlagen werden. "Rund 70 Prozent der öffentlichen Vergaben in unserem Lande liegen in dieser Größenordnung und sind damit entbürokratisiert", informierte Landeshauptmann Kompatscher. Für alle Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen, welche die genannten Beträge übersteigen, gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen, nach denen je nach Auftragsvolumen fünf bis zwölf Wirtschaftsteilnehmende zu einem Verhandlungsverfahren einzuladen sind. Zudem sind nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes für die Planung von Vorhaben örtlicher Körperschaften unter einer Million Euro keine Überprüfung und Validierung seitens des Landes mehr notwendig. "Von der Aufteilung in qualitative und quantitative Lose versprechen wir uns zudem einen erleichterten Zugang kleinerer und lokaler Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen", sagte Landeshauptmann Kompatscher.

Das Land Südtirol hatte als eine der ersten Regionen Europas Ende 2015 die europäische Vergaberichtlinie über ein eigenes Landesgesetz direkt umgesetzt, ohne die italienische Gesetzgebung abzuwarten. Ziel war es, die Digitalisierung voranzutreiben, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren, die Kosten für einzukaufende Leistungen zu drosseln und die Auftragsvergabe möglichst transparent abzuwickeln. "Der Erfolg lässt sich sehen“, betonte der Landeshauptmann. "Während im restlichen Staatsgebiet die öffentlichen Aufträge rückläufig waren, sind sie bei uns angestiegen und haben 2018 mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde ihren Höhepunkt erreicht. Darauf aufbauend haben wir nun weitere Vereinfachungen beschlossen."

Das neue Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Weitere Links dazu:
Gesetzesentwurf 22/2019
Bericht Sitzungsverlauf zur Genehmigung des Gesetzesentwurfes

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