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Landesregierung genehmigt neues Richtpreisverzeichnis 2026
02.07.2026
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 511 vom 26.06.2026 wurden das Landesrichtpreisverzeichnis 2026, die entsprechenden Preisanalysen sowie die allgemeinen technischen Vertragsbestimmungen für Hoch- und Tiefbauarbeiten genehmigt.
Die Aktualisierung des Richtpreisverzeichnisses erfolgte in Zusammenarbeit zwischen der Handelskammer Bozen, der Agentur für öffentliche Verträge (AOV), Unternehmen, Fachleuten der Branche sowie Vertretern der öffentlichen Auftraggeber.
Die erhobenen Preise beziehen sich auf die Marktsituation Ende 2025. Sollten die Preise aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder Direktvergabe nicht mehr den aktuellen Marktbedingungen entsprechen, können die Vergabestellen dies gemäß den geltenden Bestimmungen berücksichtigen.
Die Gültigkeit des Landesrichtpreisverzeichnisses endet am 31. Dezember 2026. Eine vorübergehende Anwendung bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres ist für Projekte möglich, die innerhalb dieses Datums genehmigt wurden.
Die aktualisierte Version des Landesrichtpreisverzeichnisses 2026, die Preisanalysen, die allgemeinen technischen Vertragsbestimmungen sowie die dazugehörigen Anlagen sind online auf dem Portal der Agentur für öffentliche Verträge (AOV) der Provinz Bozen – Südtirol verfügbar: Richtpreisverzeichnis 2026
Siehe auch
Mitteilung auf dem Bauservice-Portal (Kundenbereich).
AOV-Rundschreiben