Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 511 vom 26.06.2026 wurden die Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbauten für das Jahr 2026 genehmigt. Die Gültigkeit des Richtpreisverzeichnisses endet jedes Jahr am 31. Dezember, kann aber vorübergehend bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres für Vergabeverfahren verwendet werden, dessen Projekte vor diesem Datum genehmigt wurden. Die aktualisierte Version des Landesrichtpreisverzeichnisses 2026, die entsprechenden Preisanalysen sowie die vorgenommenen Änderungen sind online auf dem Portal der Agentur für die öffentlichen Verträge AOV der Provinz Bozen – Südtirol - Richtpreisverzeichnis verfügbar.
Siehe auch Mitteilung auf dem Bauservice-Portal (Kundenbereich). Pressemitteilung Agentur für öffentliche Verträge - AOV