Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 437 vom 24.06.2025 wurde die Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbauten für das Jahr 2025 genehmigt. Die Gültigkeit des Richtpreisverzeichnisses endet jedes Jahr am 31. Dezember, kann aber vorübergehend bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres für Vergabeverfahren verwendet werden, dessen Projekte vor diesem Datum genehmigt wurden. Die aktualisierte Version des Landesrichtpreisverzeichnisses 2025, die entsprechenden Preisanalysen sowie die vorgenommenen Änderungen sind online auf dem Portal der Agentur für die öffentlichen Verträge AOV der Provinz Bozen – Südtirol verfügbar.
Siehe auch Mitteilung auf dem Bauservice-Portal (Kundenbereich). AOV-Rundschreiben Nr. 7/2025