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Einführung des „Punkteführerscheins“ für Unternehmen und Selbstständige ab dem 1. Oktober 2024
25.09.2024
gazzetta-ufficiale

Ab dem 1. Oktober 2024 tritt der sogenannte "Punkteführerschein" in Kraft, der für Unternehmen und Selbstständige gilt, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind. Dies wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 19/2024 eingeführt und zielt darauf ab, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern und Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Betroffene Bereiche

Die Regelung betrifft Tätigkeiten im Bauwesen, wie Bau, Wartung, Reparatur, Abriss und Sanierung von festen und temporären Bauwerken aus verschiedenen Materialien. Auch Arbeiten an elektrischen Anlagen sowie an Straßen-, Bahn- und Wasserinfrastruktur fallen darunter.

Kreditsystem

Ausgestellt im digitalen Format vom nationalen Arbeitsinspektorat, startet der Führerschein mit 30 Punkten. Punkte werden basierend auf der Unternehmenshistorie sowie getätigten Investitionen in Arbeitssicherheit und Schulungsmaßnahmen vergeben. Bei Verstößen oder Unfällen können Punkte abgezogen und der Führerschein temporär entzogen werden.

Antragstellung

Die Antragsteller müssen eine Selbstbescheinigung ihrer Anmeldung bei der Handelskammer sowie Steuer- und Sozialversicherungserklärungen einreichen. Unwahre Angaben führen zur sofortigen Entziehung des Führerscheins für 12 Monate. Unrichtige Angaben führen zu strafrechtlichen Konsequenzen. Unternehmen sollten die notwendigen Anforderungen sorgfältig prüfen, bevor sie den Führerschein beantragen.Downloads

Vorteile für SOA zertifizierte Unternehmen

Unternehmen mit einer SOA-Zertifizierung profitieren erheblich vom neuen Punkteführerschein. Betriebe mit einer SOA-Klassifizierung ab Stufe III sind von der Pflicht zur Beantragung des Punkteführerscheins befreit. Für Unternehmen in den Klassifizierungen I und II bietet die SOA-Zertifizierung zusätzliche Vorteile: Sie erhalten zusätzliche Punkte über die 30 Basispunkte hinaus, was ihnen einen deutlichen Vorteil im Kreditsystem verschafft. Diese Punkteerhöhung belohnt die bereits nachgewiesene Kompetenz und Zuverlässigkeit der Unternehmen, die durch die SOA-Zertifizierung belegt werden.

Kritik des LVH

Der Landesverband der Handwerker sieht die Einführung des Punkteführerscheins kritisch. In einer Stellungnahme betont der Verband, dass zwar die Verbesserung der Arbeitssicherheit begrüßt wird, jedoch der bürokratische Aufwand und die kurzen Fristen eine erhebliche Belastung für kleine und mittlere Unternehmen darstellen. Der LVH fordert stattdessen klare Zugangsvoraussetzungen für Berufe, um den administrativen Druck zu verringern und gleichzeitig die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Weitere Details finden sich in der offiziellen Stellungnahme des LVH: Nein zum Punkteführerschein – Ja zu klaren Zugangsvoraussetzungen für Berufe.

Download

  • Dekret Nr. 132 vom 18.09.2024
  •  Pressemitteilung der Südtiroler Landesverwaltung 
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