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Neue Bestimmungen zur Anwendung von Kollektivverträgen in der öffentlichen Auftragsvergabe
12.12.2023

In der Welt der öffentlichen Aufträge gibt es eine weitere Neuerung: Mit dem Inkrafttreten neuer Bestimmungen müssen Vergabestellen in ihren Ausschreibungsunterlagen nun explizit den Kollektivvertrag angeben, der für die Ausführung des jeweiligen öffentlichen Auftrags Anwendung findet. Diese Änderung soll eine erhöhte Transparenz und Fairness in den Prozess der öffentlichen Auftragsvergabe bringen.

Was genau sind diese neuen Bestimmungen?

Die neuen Regeln besagen, dass der anzuwendende Kollektivvertrag sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene für einen bestimmten Bereich und für das Gebiet, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, gesetzliche Geltung haben muss. Dieser Vertrag muss von den auf nationaler Ebene repräsentativsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden unterschrieben sein. Zu diesen Verbänden gehören beispielsweise Confartigianato, CNA, Casartigiani, Confindustria, CLAAI, CGIL, CISL und UIL. Außerdem muss der Vertrag eng mit der effektiv ausgeübten Tätigkeit des Auftrags verbunden sein.

Auswirkungen auf die Vergabestellen

Gemäß Artikel 27 Absatz 4-bis des Gesetzes LG 16/15 verlangt die Vergabestelle nur vom Zuschlagsempfänger die Angabe des an die Vergabe anwendbaren nationalen und territorialen Kollektivvertrags. Mit dieser Eigenerklärung verpflichtet sich der Zuschlagsempfänger, den von der Vergabestelle angegebenen Kollektivvertrag anzuwenden. Alternativ kann er nachweisen, dass der von ihm angewendete Kollektivvertrag denselben Schutz für das im Rahmen der Ausschreibung beschäftigte Personal gewährleistet.

Überprüfung und Konsequenzen

Die entsprechende Überprüfung der Einhaltung dieser Bestimmungen wird von der Vergabestelle vor Vertragsabschluss durchgeführt. Sollte die Bewertung seitens des Verantwortlichen für das Verfahren (RUP) negativ ausfallen, wird die Zuschlagserteilung widerrufen und der Teilnehmer ausgeschlossen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle Beteiligten die erforderlichen Standards einhalten und fördert eine gerechtere und transparentere Vergabepraxis.

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