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Baustellenmeldung auf Edil-Connect verpflichtend vorgeschrieben
14.04.2023
Seit November 2021 besteht die Verpflichtung, eine Baustellenmeldung über EdilConnect einzureichen, um das sogenannte "DURC di Congruità" zu erhalten, und zwar für alle öffentlichen Aufträge sowie für private Aufträge mit einem Gesamtwert von über 70.000 Euro. Insbesondere betrifft diese Verpflichtung Arbeiten im Baugewerbe, die direkt mit der Arbeit des beauftragten Unternehmens zusammenhängen und in den Anwendungsbereich der Kollektivverträge des Baubereichs fallen.
Es ist wichtig, dass die Angaben vollständig und korrekt sind und entsprechend übermittelt werden. Wenn die eingegebenen Daten unvollständig sind, gewährt die Bauarbeiterkasse dem Unternehmen eine Frist zur Korrektur der Daten. Innerhalb von 15 Tagen hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Angaben zu überprüfen und zu korrigieren. Andernfalls wird das Unternehmen in das Register der unregelmäßigen Unternehmen eingetragen.
Es ist weiters zu beachten, dass die Baustellenmeldung auch dann erforderlich ist, wenn das Unternehmen nicht bei der Bauarbeiterkasse registriert ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Unternehmen bei der Bauarbeiterkasse registriert werden muss.
Eine Besonderheit ist überdies, dass für Steuerabschreibungen betreffend die energetische Sanierung (110% - 65% - 50%) die Steuer- und Wirtschaftsberater für die Ausstellung des Sichtvermerks („visto“) zur Weitergabe des Steuerguthabens, den „DURC di Congruità“ verlangen, und zwar für alle entsprechenden Aufträge der beauftragten Firmen (nicht nur für jene über 70.000 € auftragsvolumen).