Beschlüsse und Projekte

Die Projektierungsaufträge und die genehmigten Projekte, welche aufgrund von ordnungsgemäßen Beschlussfassungen veröffentlich werden, werden von uns in Südtirol und dem Trentino gesammelt, aufbereitet und entsprechend via Telefax oder auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt .

Sie erfahren wann und an wen eine öffentliche Körperschaft einen Projektierungsauftrag vergibt und können diesen Informationsvorsprung zu Ihren Gunsten nutzen.

So können Sie als im Bauwesen tätiges Unternehmen Ihre Produkte der Körperschaft oder dem Projektanten bereits in der Planungsphase anbieten, sodass diese bereits in den Kostenvoranschlägen/Preisverzeichnissen vorgesehen werden können.

Wichtig ist auch, dass Sie über die genehmigten Projekte informiert werden und damit rechtzeitig auf eventuelle Aufträge, welche mittels halbamtlichen Wettbewerb oder Privatverhandlung vergeben werden, reagieren können.

Wenn Sie im technischen Bereich tätig sind, so können Sie sich um weitere Leistungen (z.B. Bauleitung, Elektroplanung, Thermoplanung, Statik, Sicherheitskoordination usw.) bewerben.

24 Stunden am Tag über Internet oder pünktlich jedes Wochenende, 52mal im Jahr, haben Sie die Information per Faxmitteilung frei Haus auf Ihrem Schreibtisch und Sie können dann in Ruhe entscheiden, für welche öffentlichen Ausschreibungen Sie den Antrag um Einladung stellen oder ein diesbezügliches Angebot erstellen.
Sollten Sie diesen Dienst nur für eine bestimmte Zone abonnieren um somit in den Genuss des reduzierten monatlichen Pauschalbetrages zu kommen, so können Sie aus folgenden Bezirken einen auswählen:
  • Eisacktal/Wipptal
  • Pustertal
  • Salten/Schlern
  • Bozen Stadt
  • Überetsch/Unterland
  • Burggrafenamt
  • Vinschgau.

Testen Sie jetzt die Demo - Online Beschlüsse und Projekte.
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Beratung

Kostenlose Beratung. Wir verfügen über sofortigen Zugang zu allen gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der öffentlichen Arbeiten und informieren unsere Kunden über alle gesetzlichen Neuerungen im öffentlichen Bauwesen. Auf spezifische Anfragen wird umgehend geantwortet.
  • Beratung über sämtliche gesetzliche Bestimmungen die das öffentliche Bauwesen betreffen
  • Beistand in der bürokratischen Abwicklung (Offert, Dokumentation Offertstellung bzw. Vertragsabschluß, usw.)
  • Öffentliches Vertragswesen
  • Bauausführung (Baufortschritte, Mehrausgaben, Weitervergaben, Kollaudierung usw.)
  • Mehrwertssteuerbestimmungen im öffentlichen Bauwesen